Mit Bedacht ins Eigenheim ohne Trauschein

Eigenheim ohne Trauschein

Der Gesetzgeber hat für Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften – anders als bei Eheleuten – keine speziellen Regelungen über den Ausgleich des Vermögens nach einer Trennung vorgesehen. Verwirklichen Unverheiratete sich endlich den Traum einer eigenen Immobilie und ziehen dann ins Eigenheim ohne Trauschein, richten sich die Eigentumsverhältnisse immer nur nach den Miteigentumsanteilen im Grundbuch und nicht nach dem eingebrachten Eigenkapital oder erbrachter Eigenleistung. Unverheiratete Paare ins Eigenheim ohne Trauschein Da bisher noch nicht geklärt ist, inwieweit unterschiedliche Kapitalbeiträge bei einer Trennung oder im Todesfall auszugleichen sind, sollten sich alle nichtehelichen Paare rechtzeitig vertraglich absichern. Und das Eigenheim ohne Trauschein birgt nach einer Trennung in jeder Hinsicht genügend Streitpotential. So wird in der Regel derjenige, welcher der aus der Immobilie auszieht, anschließend nicht mehr gerne bereit sein, sich weiterlesen Mit Bedacht ins Eigenheim ohne Trauschein